Agb‘s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arten von Verträgen über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle weiteren Leistungen des PIER 9 Tiny House Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Zimmer“ oder „Hotelzimmer“ umfasst dabei jeweils ein gesamtes Tiny House, das als selbständige Einheit vermietet wird.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.

1.3. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

1.4 In sämtlichen Zimmern, in den Gemeinschaftsbereichen sowie im Rezeptionsgebäude ist das Rauchen verboten. Sollte durch einen Verstoß gegen das Rauchverbot eine Weitervermietung von Zimmern wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, ein erhöhter Reinigungsaufwand entstehen oder Schäden an Gebäuden oder Einrichtungen verursacht werden, so behält sich das Hotel eine Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen gegen den verursachenden Gast vor.

1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die
Annahme des Buchungsantrags des Gastes durch das Hotel zustande. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.

2.2 Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung mündlich oder in Textform zu bestätigen.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

  1. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast über das Hotel beauftragte oder veranlasste Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umsatzsteuer sowie evtl. lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht. Sofern der Gast für seine ursprüngliche Buchung Sonderkonditionen aufgrund des besonderen Umfangs der gebuchten Leistungen gewährt bekommen hat, ist das Hotel berechtigt, für eine akzeptierte nachträgliche Verringerung der in Anspruch genommenen Leistung die regulär geltenden Preise des Hotels zugrunde zu legen.

3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Gastes.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% zu verlangen, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder in anderer vom Hotel vorgegebener Form.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.9 Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

  1. RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG, NICHTANREISE)

4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

4.3 Reservierungen des Gastes sind nach Annahme durch das Hotel verbindlich. Bei einer Stornierung
bzw. Reduzierung durch den Gast hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:
kein Schadenersatz bei Zugang der schriftlichen Stornierung/Reduzierung
bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vor Anreise
Schadenersatz in Höhe von 80% des Gesamtübernachtungspreises bei
Zugang der schriftlichen Stornierung/Reduzierung nach dem vertraglich
vereinbarten Zeitpunkt vor Anreise
Schadenersatz in Höhe von 100% bei Stornierung am Anreisetag oder
Nichtanreise
Für Gruppenreservierungen ab 5 Zimmern gelten gesonderte
Stornierungsfristen, die jeweils einzelvertraglich vereinbart werden

4.4 Reist der Gast nicht an, verfällt der Anspruch auf weitere gebuchte Nächte um 10:00 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tag. Dem Hotel steht es frei, den Gesamtbetrag des gebuchten Aufenthalts in Rechnung zu stellen.

 

  1. RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Wird vom Hotel zur Garantierung einer Buchung eine Kreditkarte verlangt, trägt der Gast dafür Sorge, dass die Karte über eine ausreichende Deckung verfügt und ab dem Zeitpunkt der Buchung belastet werden kann. Ist die Karte nicht belastbar, gleich aus welchem Grund (Sperrung, keine ausreichende Deckung, falsche Angabe der Nummer oder Verfallsdatum), kann das Hotel ohne Rücksprache vom Vertrag zurücktreten.

5.4 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich
kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der
Aufenthaltszweck sein,
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist,
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.5 Ist das Zimmer über einen Vermittler, auch OTA, gebucht, muss das Hotel nur im Rahmen der Vertraglichen Regelung den Vermittler informieren.

5.6 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.

6.4 Am Abreisetag hat der Gast dafür Sorge zu tragen, dass benutztes Geschirr vollständig gereinigt und in die dafür vorgesehenen Ablagefächer eingeräumt ist. Sollte dies durch den Gast versäumt werden und dadurch ein erhöhter Reinigungsaufwand entstehen, behält sich das Hotel vor, dem Gast den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

  1. HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige davon erstattet (§ 703 BGB).

7.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Zweiradgarage kostenfrei oder auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder, Fahräder oder Anhänger und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

  1. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

8.1 Film- und Fotoaufnahmen: In regelmäßigen Abständen werden auf dem Hotelareal Film-, Foto- und Tonaufnahmen durchgeführt. Soweit der Gast nicht damit einverstanden ist, dass er in diesen Aufnahmen erkennbar dargestellt wird, hat er dies dem aufnehmenden Fotografen bzw. Kamerateam unverzüglich zum Zeitpunkt der Aufnahmen mitzuteilen. Einem späteren Einspruch dagegen kann nicht mehr stattgegeben werden.

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.5 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Noch FRAGEN?

 

 

 

02381/87127-12
Adenauerallee 9 -- 59065 Hamm
info@pier9-hotel.de

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